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Ratgeber · Spitalaustritt

Spitex nach Spitalentlassung organisieren

Spitex nach Spitalentlassung im Kanton Zürich organisieren: Spitex Rely GmbH unterstützt den Start zuhause mit Abklärung, Grundpflege und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Oft Start innerhalb weniger Tage – abhängig von Verordnung, Bedarf und Kapazität. Sitz Wangen-Brüttisellen, Tel. 044 851 08 08, spitexrely.ch.

In fünf Schritten zum Start zuhause

So läuft die Organisation typischerweise ab – ob für Sie selbst oder für Angehörige:

  1. Bedarf mit Spital / Sozialdienst und Hausarzt klären (Pflege, Behandlung, Alltag)
  2. Ärztliche Verordnung für KLV-Leistungen einholen
  3. Spitex Rely anmelden (Formular, Telefon oder über das Spital)
  4. Abklärung und Pflegeplanung zuhause oder telefonisch
  5. Starttermin festlegen – oft innerhalb weniger Tage möglich

Was Spitex Rely nach dem Austritt übernimmt

Nach der Entlassung unterstützen wir in Zürich und Umgebung mit Abklärung, Grundpflege, Behandlungspflege nach Verordnung sowie Betreuung und Hauswirtschaft nach Absprache. Pflegeeinsätze auch abends und am Wochenende möglich; Büro Mo–Fr 08:00–17:00.

  • Koordination mit Spital, Hausarzt und Angehörigen
  • Direkte Abrechnung anerkannter KLV-Leistungen mit der Krankenkasse
  • Fokus auf konstante Bezugspersonen
  • Transparente Klärung von Eigenanteil und Hauswirtschaft

Für Angehörige

Viele Familien organisieren Spitex für Eltern oder Partner nach dem Spitalaustritt. Wir erklären, was die Krankenkasse trägt, was privat bleibt und wie Entlastung (auch abends/am Wochenende) möglich ist.

Weiterlesen: Entlastung Angehörige · Nach Schlaganfall · Für Ärzte & Spitäler · Spitex wählen

Häufige Fragen

Idealerweise schon vor der Entlassung: mit Spitalsozialdienst, Hausarzt und der gewählten Spitex. Spitex Rely kann nach Anmeldung und Verordnung oft innerhalb weniger Tage starten – abhängig von Bedarf und Kapazität.

Ja. Für kassenpflichtige KLV-Leistungen (Abklärung, Behandlungspflege, Grundpflege) braucht es eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung sind Einsätze meist privat zu tragen.

Anerkannte KLV-Leistungen rechnet Spitex Rely direkt mit der Grundversicherung ab. Franchise, 10 % Selbstbehalt und im Kanton Zürich die Patientenbeteiligung bleiben. Hauswirtschaft ist nicht KLV-pflichtig.

Kurzformular unter spitexrely.ch/jobs/anmeldungfurneukunden_einfache/, Telefon 044 851 08 08 oder über den Spitalsozialdienst / Hausarzt. Wir klären Bedarf und Starttermin mit Ihnen.

Ja. Wir begleiten u. a. nach Schlaganfall sowie bei MS, Paraplegie und weiteren Indikationen – immer nach Verordnung und individueller Abklärung im Kanton Zürich.

Start nach Spitalaustritt anfragen

Unverbindliche Beratung zu Verordnung, Kosten und Termin.